MAKERY LEGAL v4.1 · 25.10. 12:08
Tool 07 · Formvorschriften

Braucht das einen Notar?

Für Unternehmen und Gesellschafter: welche Form ein Geschäft braucht, damit es überhaupt gilt — vom Handschlag bis zur Beurkundung.

Ein Formfehler ist der teuerste Fehler, der sich am leichtesten vermeiden lässt: Ein Geschäft, dem die vorgeschriebene Form fehlt, ist in aller Regel nichtig (§ 125 BGB) — egal, wie einig sich beide Seiten waren. Bei Anteilsverkäufen und Nebenabreden passiert das häufiger, als man denkt. Deshalb lohnt die Frage, bevor unterschrieben wird: Reicht eine E-Mail, braucht es eine Unterschrift oder einen Notar?

Die Stufen. Formfrei · Textform (lesbare Erklärung, auch E-Mail, § 126b BGB) · Schriftform (eigenhändige Unterschrift, § 126 BGB) · öffentliche Beglaubigung (der Notar bestätigt die Unterschrift, § 129 BGB) · notarielle Beurkundung (der Notar beurkundet den Inhalt, § 128 BGB). Die höhere Stufe ersetzt die niedrigere.
Nicht hier: Testamente, Eheverträge und alles Familienrechtliche. Und Formabreden aus Ihrem eigenen Vertrag — etwa „Änderungen nur schriftlich" —, die gelten zusätzlich.
Wählen Sie das Geschäft. Sie sehen die Form, was ohne sie geschieht und ob sich ein Fehler noch heilen lässt.
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