Tool 01 · Fristenrechner
Bis wann müssen Sie handeln?
Für Geschäftsführung und Unternehmen: die Fristen, die im Wirtschaftsleben am häufigsten versäumt werden.
Viele davon beginnen, bevor ein Anwalt davon erfährt. Ein Mahnbescheid kommt mit der Post, ein Bußgeldbescheid landet in der Buchhaltung, eine Kündigung im Briefkasten — und nach zwei oder drei Wochen ist die Frist vorbei. Die erste Frage jedes Erstgesprächs lautet deshalb: Wie viel Zeit bleibt? Die können Sie sich hier selbst beantworten, bevor Sie mit uns sprechen.
Wie gerechnet wird. Nach §§ 187, 188 BGB; fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Feiertage sind hier nicht hinterlegt — nur Samstag und Sonntag. Das Ergebnis ist eine Rechnung, keine Auskunft: Fristbeginn, Hemmung, Zugang und Zustellung sind im Einzelfall streitig und entscheiden über alles.
Nicht hier: Steuerfristen gehören zum Steuerberater. Fristen aus Ihrem eigenen Vertrag findet der Fristen-Scanner.
Wählen Sie den Anlass und tragen Sie das Datum ein. Sie sehen den letzten Tag — und was geschieht, wenn er verstreicht.
Zwei Wochen ab Zustellung. Die Frist ist keine Ausschlussfrist: Solange kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist, wird ein späterer Widerspruch noch berücksichtigt (§ 694 ZPO). Darauf sollte sich niemand verlassen — der Gläubiger kann den Vollstreckungsbescheid am Tag nach Fristablauf beantragen. Dagegen bleibt dann nur der Einspruch, wieder binnen zwei Wochen, und diesmal ist es eine Notfrist (§§ 700, 339 ZPO). Wer beides versäumt, gegen den kann vollstreckt werden, ohne dass je ein Richter die Forderung geprüft hat.
Kein Datum eingetragen — nichts zu rechnen
Gehört zu: Zivil- und strafrechtliche Verfahren