MAKERY LEGAL v4.1 · 25.10. 12:08
Tool 08 · Transparenzregister

Wer steht hinter Ihrem Unternehmen?

Für Gesellschaften und ihre Geschäftsführung: ob Sie dem Transparenzregister melden müssen, wen, und was geschieht, wenn nicht.

Seit August 2021 muss praktisch jede Gesellschaft ihre wirtschaftlich Berechtigten selbst melden — der frühere Verweis auf das Handelsregister genügt nicht mehr. Viele wissen das bis heute nicht, und Banken, Notare und Geschäftspartner sehen inzwischen routinemäßig nach. Wer fehlt oder falsch eingetragen ist, riskiert ein Bußgeld. Die Frage, wer eigentlich „wirtschaftlich berechtigt" ist, klären Sie hier in wenigen Schritten.

Wie geprüft wird. Nach §§ 3, 19 und 20 Geldwäschegesetz. Wirtschaftlich berechtigt ist, wer mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert — auch mittelbar über andere Gesellschaften. Gibt es niemanden, gelten die gesetzlichen Vertreter als wirtschaftlich berechtigt. Regelbasiertes KI-System, kein Sprachmodell. Ketten über mehrere Gesellschaften sind im Einzelfall schwierig; das Ergebnis ist eine Richtung, keine Eintragung.
Nicht hier: Trusts und trustähnliche Gestaltungen (§ 21 GwG) — die brauchen eine eigene Prüfung.
Wählen Sie die Rechtsform und beantworten Sie die Fragen. Sie sehen, ob Sie melden müssen und wen.
Eine natürliche Person hält — unmittelbar oder über andere Gesellschaften — mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte.§ 3 Abs. 2 GwG. Mittelbar zählt, wenn die Person die dazwischenliegende Gesellschaft kontrolliert.
Eine natürliche Person kontrolliert die Gesellschaft auf andere Weise — über Stimmbindung, Treuhand, Vetorechte oder die Besetzung der Geschäftsführung.§ 3 Abs. 2 GwG. Kontrolle kann auch unterhalb von 25 % bestehen.
Die wirtschaftlich Berechtigten sind schon im Transparenzregister eingetragen, und die Angaben stimmen noch.Änderungen — etwa nach einem Anteilsverkauf — sind unverzüglich nachzumelden (§ 20 Abs. 1 GwG).
Als Nächstes gebraucht: Rechtsform