Services 07
Arbeitsrecht & Mitbestimmung
Der erste Schritt ist der Bestand: Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen. Was dort schon geregelt ist, entscheidet, was überhaupt noch zu verhandeln bleibt.
Zwei Hälften, eine Zuständigkeit. Die eine ist das tägliche Geschäft: Einstellung, Vertrag, Vergütung, Kündigung, Aufhebung und der Streit vor dem Arbeitsgericht. Die andere gibt es erst, seit Technik am Arbeitsplatz mitliest, misst und vorschlägt — und sie wächst schneller als die erste. Beides gehört in eine Hand, weil es dieselben Verträge und dieselben Gremien betrifft. Und beides ragt in fast jedes andere Gebiet hinein: in die Transaktion über den Betriebsübergang, in die Transformation über die Mitbestimmung, in die interne Untersuchung über die Frage, was ein Arbeitgeber auswerten darf und was nicht.
Was das im Einzelnen heißt
01
Arbeitsverträge, Vergütung und Trennung
02
Kündigungsschutz und Verfahren vor dem Arbeitsgericht
03
Betriebsübergang und Umstrukturierung
04
Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmung
05
KI und Software am Arbeitsplatz: § 87 BetrVG
06
Beschäftigtendaten, Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Dazu rechnen
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